Wirtschaftsprüfung, Treuhand - und Prüfungswesen
Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sieht das Handelsrecht eine Jahresabschlussprüfung vor. Hierfür stehen wir Ihnen gerne mit der Heyer & Partner mbB WPG zur Verfügung und bieten auch nicht prüfungspflichtigen Unternehmen unser Know-how bei einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung an.
Weiterentwicklung Ihres Unternehmens
Den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit bildet nicht allein die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit Ihres Jahresabschlusses. Wir leiten für Sie auch Informationen und Eindrücke über die künftige, positive Unternehmensentwicklung ab.
Vorteile einer freiwilligen Prüfung
Die freiwillige Jahresabschlussprüfung bietet viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein belegter Jahresabschluss sehr hilfreich sein. Die Wirtschaftsprüfung erlaubt uns einen wesentlichen Einblick in ein Unternehmen. In Verbindung mit jahrelanger Erfahrung sind wir dadurch in der Lage, Verbesserungspotenzial zu erkennen.
Unser Leistungsangebot
- Gründungsprüfungen
- Sondergutachten
- gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Prüfungen anlässlich Umgründungen
- die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen erfolgt im Rahmen der Heyer & Partner mbB WPG