Steuernews für Gastronomie/Hotellerie

Schwimmbad- und Saunanutzung

Schwimmbadbetrieb

Gastronominnen und Gastronomen bieten vielfach die Nutzung ihres Wellnessbereichs sowohl ihren eigenen Hausgästen als auch externen Personen an. Auch hier stellt sich für die umsatzsteuerliche Beurteilung der Entgelte die Frage nach der Einheitlichkeit von Leistungen und ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz oder der Regelsteuersatz zur Anwendung kommt. Denn während Umsätze im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schwimmbädern sowie die Verabreichung von Heilbädern dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen (§ 12 Abs 2 Nr. 9 UStG), fallen Entgelte für die Nutzung einer Sauna unter den Regelsteuersatz.

FG-Urteil

Das Niedersächsische Finanzgericht hat in dem Fall eines kombinierten Angebots der Nutzung eines Schwimmbads sowie des Saunabereichs eine einheitliche – dem Regelsteuersatz unterliegende – Leistung gesehen (Urteil vom 23.5.2023, 5 K 3/22). Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema bleibt abzuwarten.

Stand: 25. September 2024

Bild: tstock - stock.adobe.com

Herbst 2024

Frühjahr 2024

Herbst 2023

Frühjahr 2023

Herbst 2022

Frühjahr 2022

Herbst 2021

Frühjahr 2021

Herbst 2020

Frühjahr 2020

Herbst 2019

Frühjahr 2019